Trauer
Trauerphasen
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nach Verena Kast |
nach Yorick Spiegel |
nach Elisabeth Kübler-Ross |
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| 1.) | Nicht - Wahrhaben - Wollen | Schock | Nicht - Wahrhaben - Wollen und Isolierung |
| 2.) | Aufbrechende Emotionen | Kontrolle | Zorn |
| 3.) | Suchen, finden, sich trennen | Regression | Verhandeln |
| 4.) | Neuer Selbst- und Weltbezug | Anpassung | Depression |
| - | - | 5.) Zustimmung |
Psychische Reaktion auf den Tod oder Verlust
Psychische Reaktion auf den Tod oder Verlust eines nahe stehenden Menschen oder auf einen anderen persönlich schwerwiegenden Verlust.
Die erste Reaktion wird meist als Gefühl des Nicht-wahrhaben-Wollens und der Betäubung beschrieben. Hierauf folgen Sehnsucht und Verzweiflung. Diese Verzweiflung wird, insbesondere bei einem unerwarteten und plötzlichen Verlust, nicht selten von Todeswünschen begleitet. In den darauf folgenden Wochen bleibt eine gegen Außenreize empfindliche, niedergeschlagene bis depressive Grundstimmung vorherrschend. Schlafstörungen und Desinteresse an der Umwelt sind in dieser ersten Zeit der Trauer die Regel.
Die Trauer gehört zu den (extrem) kritischen Lebensereignissen, deren Bewältigung für die psychische Gesundheit eine unabdingbare Notwendigkeit darstellt. Für den Prozess der Bewältigung hat Sigmund Freud den Begriff der Trauerarbeit geprägt. Die Trauerarbeit und die damit verbundene allmähliche Loslösung von dem verlorenen Menschen verläuft in mehreren Phasen. Nach den oben genannten Phasen der Betäubung, der Sehnsucht und der Verzweiflung stellt sich in der Regel nach etwa einem Jahr ein Zustand der inneren (und äußeren) Reorganisation des Trauernden ein.
Es besteht heute weitestgehend Einigkeit darüber, dass diese Phasen durchlaufen bzw. abgearbeitet werden müssen. Geschieht dies nicht, ist ein Zustand pathologischer Trauer die Folge. Häufigste Erscheinungsform der pathologischen Trauer ist die als chronische Trauer bezeichnete dauerhaft tiefe Depression. Beeinträchtigt werden kann die psychische Reorganisation u. .a. durch unbewusste Schuldgefühle oder Aggressionen gegenüber dem Verstorbenen.
Als eine der wichtigsten Ursachen der Unfähigkeit zu erfolgreicher Trauerarbeit wird auch die Verdrängung des Todes und der Sterblichkeit aus dem allgemeinen Bewusstsein beschrieben. Grund dafür ist der durch das moderne kapitalistische Wirtschaftssystem bedingte Leistungs- und Erfolgskult. Ein trauernder Mensch ist nicht optimistisch gestimmt, stört, erbringt nicht die geforderte Leistung; er bleibt in der beruflichen Konkurrenz auf der Strecke bzw. wird von Vorgesetzten mit den betrieblichen Erwartungen konfrontiert. Diese Umstände wirken auf eine Unterdrückung des Trauerns hin bzw. wirken sich zusätzlich negativ auf das Befinden aus, so dass eine Bewältigung des Traueranlasses ausbleibt. Trauernde Menschen stellen in gewisser Weise das Gegenteil der jungen, zufriedenen, glücklichen Menschen aus der allgegenwärtigen Werbewelt dar. Nahezu alle Kulturen und Religionen begegnen der Notwendigkeit, sich mit dem Tod auseinander zu setzen, in spezifischen Ritualen, die den Hinterbliebenen den Abschied erleichtern sollen.
Quelle: Vierecke, Andreas. "Trauer." Microsoft® Encarta® 2006 [DVD]. Microsoft Corporation, 2005.
Trauer: was kann man tun, was soll man lassen
- Nicht versuchen, dem Trauernden die Trauer zu nehmen (ist meist eine egoistische Einflussnahme, um sich selber zu entlasten).
- Vorsicht bei Betroffenen in jungen Jahren und im höheren Lebensalter (zwei besonders empfindliche Lebensabschnitte mit erhöhter Selbsttötungsgefahr).
- Nie mit eigenen Maßstäben messen (es kommt nicht darauf an, was "man" für ertragbar hält, sondern wie breit die Schultern sind, die den Schicksalsschlag zu ertragen haben).
- Den Trauerprozess nicht zeitlich begrenzen wollen. Die Entscheidung trifft die Belastungsfähigkeit des Betroffenen selber.
- Den Trauernden die Möglichkeit geben, ihre Gefühle zeigen zu dürfen: Wer sich "zusammennimmt", ist bequem für die anderen, aber schädlich für den Genesungsprozess; was aber nicht heißt, dass der Trauernde "gezielt" auf Kosten seines Umfelds trauern soll (was es gelegentlich auch gibt).
- Falsche Ratschläge ("Gönnen Sie sich doch wieder einmal ein Vergnügen"), nutzlose Appelle ("Sie müssen sich einfach mehr zusammennehmen") und leere Redensarten vermeiden ("Glücklicherweise ist sonst nichts passiert").
- Nicht oberflächlich trösten oder den Verlust herunterspielen, sondern eher still-verständnisvoll mitleiden: Anwesenheit und stumme Zuwendung bedeuten oft mehr als Worte (die einem ohnehin nach einiger Zeit auszugehen pflegen).
- Vorsicht an Wochenenden, Feiertagen und vor allem Jahrestagen (Einsamkeit, Rückblick, Erinnerung).
- Kleine Aufmerksamkeiten signalisieren Verbundenheit in der Not und spenden mehr Trost, als gemeinhin angenommen: Postkarte, Anruf, kurzer Besuch u. a.
- Hilfreich sind auch entsprechende Bücher oder der Kontakt mit Menschen, die ihren Trauerprozess erfolgreich abschließen konnten.
- Bei plötzlichem, dramatischem oder gewaltsamen Tod mit verlängerter und verstärkter Schockphase rechnen (Vorsicht vor abrupten, unvorhersehbaren Reaktionen, besonders bei ohnehin labiler Wesensart).
- Selbst bei entstellendem Tod die Möglichkeit nutzen, sich von dem Verstorbenen/Verunfallten persönlich zu verabschieden. Ansonsten können später die unsinnigsten Phantasien auftreten, die sich deshalb auch mit niemand besprechen lassen ("Vielleicht lebt er noch und ist nur ausgewandert ...").
- Und vor allem: Geduld, Geduld und die Gabe, sich nicht anstecken zu lassen.
- Quelle: Prof. Dr. med. Volker Faust, Psychosoziale Gesundheit.net
Die zwölf Rechte des Sterbenden
- Das Recht, als lebender Mensch behandelt zu werden und sich ein Gefühl der Hoffnung zu bewahren, egal, wie subjektiv diese Hoffnung auch sein mag.
- Das Recht, Gedanken und Gefühle zum Thema Tod auf seine Weise zum Ausdruck zu bringen.
- Das Recht, an allen, die eigene Pflege betreffenden Entscheidungen teilzuhaben.
- Das Recht, von mitfühlenden, sensiblen und kompetenten Menschen gepflegt zu werden, die sich bemühen, die Bedürfnisse der/s Kranken zu verstehen.
- Das Recht, den Prozess des Todes zu verstehen und auf alle Fragen ehrliche und vollständige Antworten zu bekommen.
- Das Recht, Trost in geistigen Dingen zu suchen.
- Das Recht, körperlich schmerzfrei zu sein.
- Das Recht der Kinder, am Tod teilzuhaben.
- Das Recht zu sterben.
- Das Recht, friedlich und in Würde zu sterben.
- Das Recht, nicht einsam zu sterben.
- Das Recht, zu erwarten, dass die Unantastbarkeit des Körpers nach dem Tod respektiert wird.
- Quelle: Kessler, David: Die Rechte des Sterbenden; Weinheim und Berlin 1997, Beltz Quadriga Verlag.